(1) Der Auftragnehmer bietet unter anderem die Analyse, also die Feststellung oder den Ausschluss, der Vaterschaft sowie weitere Verwandtschaftsanalysen auf der Basis molekularbiologischer Verfahren an.
(2) Der Auftraggeber wünscht die Durchführung einer Vaterschaftsanalyse bzw. Verwandtschaftsanalyse , basierend auf von ihm bereitgestellten Gewebe- bzw. Zellproben.
Der Auftraggeber versichert dem Auftragnehmer, dass mit der Erteilung des Auftrags zur Analyse, der Probennahme und der Einsendung der Proben keine Rechte Dritter verletzt werden. Er versichert insbesondere, dass alle Proben, die er zur Untersuchung einsendet, von ihm selbst oder von Dritten stammen, die minderjährig sind, für die er jedoch erziehungsberechtigt ist und die in dem ihrem Lebensalter und ihrer geistigen Entwicklung entsprechenden Grade über die Probennahme und die Analyse aufgeklärt worden sind und der Probennahme und der Analyse zugestimmt haben. Der Auftraggeber trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der geltenden Datenschutz-Richtlinien und der DSGVO.
Der Auftraggeber entnimmt bei den zu testenden Personen Proben. Hierbei kann es sich um einen Abstrich der Mundschleimhaut, Blut, Haare mit Haarwurzeln oder Gegenstände handeln, die eine hinreichend große Zahl von Körperzellen der jeweils zu testenden Person tragen. Für Herkunft der Proben, Probenqualität, Zuordnung der Proben zu den richtigen Personen sowie für etwaige Schäden bei der Probennahme ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber schickt die Proben dem Auftragnehmer zu. Der Auftragnehmer schickt dem Auftraggeber für die Durchführung der Probennahme auf Wunsch ein Testset mit sterilen Wattestäbchen zu. Das Testset ist für die Probennahme nicht zwingend notwendig, da der Auftraggeber ohne weiteres andere, handelsübliche Wattestäbchen verwenden kann. Die Zustellung des Testsets erfolgt nach verbindlicher Auftragserteilung per Post. Wenn der Auftraggeber das Testset nicht innerhalb der üblichen Zustellfristen (innerhalb Österreichs zwei Werktage) erhalten hat, informiert er den Auftragnehmer unverzüglich über die fehlende Sendung. Der Auftragnehmer trägt keinerlei Verantwortung für die Zuverlässigkeit der Zustellung durch Dritte. Soweit nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung des Testsets kostenlos, und das Testset bleibt Eigentum des Auftragnehmers. Etwaiger Verlust des Testsets beim Transport hat keinen Einfluss auf den bestehenden Analysevertrag.
Nach Ablauf der Widerrufsfrist ist der Auftraggeber verpflichtet, den vertraglich festgelegten Betrag vollständig zu entrichten. Verzichtet der Auftraggeber nach Ablauf der Widerrufsfrist auf die Einreichung von Probenmaterial, so ist der Auftragnehmer schriftlich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Auftraggeber entrichtet in diesem Falle einen Pauschalbetrag von € 100,-. Der Auftragnehmer hat keinerlei Analysen durchzuführen.
Der Auftraggeber bestellt beim Auftragnehmer die im Bestellformular angegebene Analyse. Die Analyse wird nach Eingang der Proben begonnen. Ein Vertragsrücktritt ist dann nicht mehr möglich. Die Lieferzeit berechnet sich ab dem Tag, an dem die Zahlung und die Proben eingegangen sind.
(1) Das Ergebnis der Analyse wird dem Auftraggeber vom Auftragnehmer nach Beendigung des Tests und Zahlungseingang mitgeteilt. Die Mitteilung erfolgt wie im Bestellformular angegeben.
(2) Der Auftragnehmer kann unter Umständen nicht feststellen, ob die oben angegebenen Kontaktdaten dem Auftraggeber oder von ihm zur Entgegennahme des Testergebnisses autorisierten Personen gehören. Es liegt daher in der Verantwortung des Auftraggebers, zuverlässig dafür zu sorgen, dass durch seine oben gemachten Angaben das Testergebnis nicht an Dritte mitgeteilt wird, die gegebenenfalls zur Entgegennahme des Testergebnisses nicht befugt sind. Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass eine Übermittlung des Testergebnisses per Email und per Fax nicht vertraulich erfolgt, sondern Dritte, die gegebenenfalls zur Entgegennahme des Testergebnisses nicht befugt sind, auf die in der Übermittlung des Testergebnisses enthaltenen Informationen und Daten zugreifen können.
(1) Sollte eine Auswertung des Probenmaterials nicht möglich sein, so fordert der Auftragnehmer vom Auftraggeber neues Probenmaterial an. Je nach Auftragsumfang wiederholt der Auftragnehmer mit dem neuen Material die Analyse ohne zusätzliche Kosten oder gegen Zahlung eines vertraglich vereinbarten Honorars einmal.
(2) Ist auch bei der Wiederholung der Analyse eine Auswertung des Probenmaterials nicht möglich, so wird für jede weitere Probeneinsendung ein Unkostenbeitrag von 129,00 EUR (inkl. MwSt.) pro Person zusätzlich zu den ursprünglichen Analysegebühren fällig, der ebenfalls im Voraus an den Auftragnehmer zu entrichten ist. Die Lieferzeit berechnet sich bei einer notwendigen Wiederholung ab Eingang des neuen Probenmaterials oder, falls die Zahlung der Analyse bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht erfolgt ist, ab der Zahlung.
Der Auftragnehmer vernichtet die Proben nach Durchführung des Tests. Der Auftraggeber hat kein Recht auf Rückgabe der Proben. Der Auftragnehmer wird die Daten und Ergebnisse der Analyse gemäß den Vorgaben der Datenschutz-Richtlinien speichern, vor allem der DSGVO (siehe Hinweisblatt). Der Auftragnehmer führt Kundenbefragungen durch, um seine Dienstleistungen bewerten zu lassen. Dies dient der Qualitätskontrolle und –verbesserung. Zu diesem Zweck kann der Auftragnehmer Name und email-Adresse des Auftraggebers an den Dienstleistungspartner eKomi weitergeben. Der Auftraggeber erlaubt die Weitergabe durch Vertragsabschluss, kann der Weitergabe aber jederzeit schriftlich widersprechen, die email von eKomi ignorieren oder als „Spam“ abweisen.
(1) Die durch den Auftragnehmer durchgeführte private Analyse ist in der Regel nicht gerichtsverwertbar, d.h. sie kann bei einem Gericht nicht als Beweis für oder gegen eine Vaterschaft verwendet werden.
(2) Das Testergebnis dient dem Auftraggeber lediglich zur persönlichen Orientierung. Da der Auftragnehmer die Identität der Personen, für die Proben eingesandt werden, nicht überprüfen kann, ist das Ergebnis lediglich eine Aussage über die Verwandtschaft derjenigen Personen, von denen die Proben tatsächlich stammen. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, die Proben ohne Verwechslung bereitzustellen und das Testergebnis den getesteten Personen zuzuordnen.
(3) Um eine Anerkennung bei öffentlichen Stellen zu ermöglichen, bietet der Auftragnehmer eine Probennahme mit Identitätsprüfung an. Diese kann in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder unter Aufsicht von Zeugen (z.B. Hausarzt, Gesundheitsamt, Jugendamt) erfolgen.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die aus einem Vertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer entstehen, ist, soweit zulässig, Kufstein.
Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, insbesondere infolge von Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit, Persönlichkeitsrechten, des Datenschutzes oder des Eigentums.
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Bestimmung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommt.
Stand: Kufstein, den 09.05.2018